Forum
Thema: "ebay-gründung"
ich will ja jetzt einen ebay-
shop eröffnen also das ich für
andere leute sachen bei ebay
verkaufe ist doch ne gute idee
oder nicht was denkt ihr
darüber biß jetzt läuft es ganz
gut habe auch schon für
freunde und verwandte was
verkauft wenn ihr fragen oder
auch sachen zum verkaufen
habt schreibt mir einfach mal
ne nachricht aber trotzdem
möchte ich eure meinungen
dazu + begründung
shop eröffnen also das ich für
andere leute sachen bei ebay
verkaufe ist doch ne gute idee
oder nicht was denkt ihr
darüber biß jetzt läuft es ganz
gut habe auch schon für
freunde und verwandte was
verkauft wenn ihr fragen oder
auch sachen zum verkaufen
habt schreibt mir einfach mal
ne nachricht aber trotzdem
möchte ich eure meinungen
dazu + begründung
für verwandte macht das ja
irgendwo jeder .. aber was
bringt es dir das du für
andere leute sachen
verkaufst?willst du
prozentualen anteil oder
machst du das aus spass an
der freude?
irgendwo jeder .. aber was
bringt es dir das du für
andere leute sachen
verkaufst?willst du
prozentualen anteil oder
machst du das aus spass an
der freude?
sagen wir mal beides ich
kenne auch leute die es
einfach nicht können weil sie
kein internet haben oder
sonst welche gründe und denn
mache ich das für sie also ich
finde die idee nicht schlecht
kenne auch leute die es
einfach nicht können weil sie
kein internet haben oder
sonst welche gründe und denn
mache ich das für sie also ich
finde die idee nicht schlecht
und wie wirst du finanziell
davon beteiligt? gibt es bei dir
ne bestimmte preisgröße, bei
der du erst anfängst?
davon beteiligt? gibt es bei dir
ne bestimmte preisgröße, bei
der du erst anfängst?
und wo von willst du leben?
Beachte bitte auch:
Seit 4. November 2004 wurde
durch BGH-Urteil § 312 (4) 5
geändert... Dieser Besagt,
dass du verpflichtet bist, dem
Käufer ein Widerrufsrecht
nach §355 einzuräumen.
Hoffe du weißt was das
bedeutet...?
Greetz
Beachte bitte auch:
Seit 4. November 2004 wurde
durch BGH-Urteil § 312 (4) 5
geändert... Dieser Besagt,
dass du verpflichtet bist, dem
Käufer ein Widerrufsrecht
nach §355 einzuräumen.
Hoffe du weißt was das
bedeutet...?
Greetz
also das ich eine beteiligung
bekomme ist ja klar es
kommt denn darauf an was
als endsumme rauskommt
und was ich versteigere aber
ich mache es eher als freunde
und werde nicht viel verlangen
nur die kosten die auf mich
zukommen für das reinstellen
bekomme ist ja klar es
kommt denn darauf an was
als endsumme rauskommt
und was ich versteigere aber
ich mache es eher als freunde
und werde nicht viel verlangen
nur die kosten die auf mich
zukommen für das reinstellen
Beachtet bitte die folgenden
Bedingungen:
Bitte stellt Eure Fragen vor
Abgabe eines Gebotes.Der
Artikel wird "so wie er ist" von
Privat verkauft, dies bedeutet:
mit der Abgabe eines Gebotes
erklärt ihr euch ausdrücklich
damit einverstanden, auf die
euch gesetzlich zustehende
Garantie bei Gebrauchtwaren
völlig zu verzichten.
Bietet nicht, wenn ihr mit
diesen Regeln nicht
einverstanden seid.
Wundert euch bitte nicht über
diesen Disclaimer, aber er wird
schon in kurzer Zeit so oder
so ähnlich bei jedem ebay-
Angebot stehen!
Denn das neue EU-Recht sieht
eine einjährige Garantie bei
Gebrauchtwaren vor.
Die Konsequenzen aus dieser
Bestimmung stehen indessen
oftmals in keiner vernünftigen
Relation zum erzielten
Kaufpreis.
Das Recht der Rückgabe wird
ebenfalls ausgeschlossen(Auf
Grund der geänderten
Rechtslage ist dieser Satz
notwendig).
das ist zb für nen kumpel
dessen auto ich verkaufe und
die rechtslagen musst du
schon etwas genauer
studieren @einmalig und nicht
nur einen § meinst du ich
mache sowas wenn ich mich
nicht auskenne und wenn ich
sachen verkaufe passe ich
schon auf das sie nicht defekt
sind
Bedingungen:
Bitte stellt Eure Fragen vor
Abgabe eines Gebotes.Der
Artikel wird "so wie er ist" von
Privat verkauft, dies bedeutet:
mit der Abgabe eines Gebotes
erklärt ihr euch ausdrücklich
damit einverstanden, auf die
euch gesetzlich zustehende
Garantie bei Gebrauchtwaren
völlig zu verzichten.
Bietet nicht, wenn ihr mit
diesen Regeln nicht
einverstanden seid.
Wundert euch bitte nicht über
diesen Disclaimer, aber er wird
schon in kurzer Zeit so oder
so ähnlich bei jedem ebay-
Angebot stehen!
Denn das neue EU-Recht sieht
eine einjährige Garantie bei
Gebrauchtwaren vor.
Die Konsequenzen aus dieser
Bestimmung stehen indessen
oftmals in keiner vernünftigen
Relation zum erzielten
Kaufpreis.
Das Recht der Rückgabe wird
ebenfalls ausgeschlossen(Auf
Grund der geänderten
Rechtslage ist dieser Satz
notwendig).
das ist zb für nen kumpel
dessen auto ich verkaufe und
die rechtslagen musst du
schon etwas genauer
studieren @einmalig und nicht
nur einen § meinst du ich
mache sowas wenn ich mich
nicht auskenne und wenn ich
sachen verkaufe passe ich
schon auf das sie nicht defekt
sind
bzw wenn ich einen shop
eröffne weiß ich schon das es
rückgabe recht gibt und ich
passe schon auf das es nicht
dazu kommen wird
eröffne weiß ich schon das es
rückgabe recht gibt und ich
passe schon auf das es nicht
dazu kommen wird
wenn du ein shop
aufmachst ... handelt es sich
nicht mehr um privat
verkauf... du bist dann ein
Unternehmer nach § 14 BGB ...
da kannst du schreiben was
du willst...
aufmachst ... handelt es sich
nicht mehr um privat
verkauf... du bist dann ein
Unternehmer nach § 14 BGB ...
da kannst du schreiben was
du willst...
na aber wer gibt dir denn was
von dem erlös ab ... lieber
macht man es doch selbst
bevor man zu faul ist und dir
noch geld in den rachen
schmeist .. nee damit
kommst du auf alle fälle nicht
weit,denn bei ebay was
reinstellen kann doch wohl
jeder
von dem erlös ab ... lieber
macht man es doch selbst
bevor man zu faul ist und dir
noch geld in den rachen
schmeist .. nee damit
kommst du auf alle fälle nicht
weit,denn bei ebay was
reinstellen kann doch wohl
jeder
naja was meinst du warum es
in deutschland so viele
ebayshops gibt weil es keiner
macht naja den bist aber
falsch informiert
in deutschland so viele
ebayshops gibt weil es keiner
macht naja den bist aber
falsch informiert
Wie willst du denn bitte
beeinflussen, ob es zu einem
Widerruf kommt oder nicht...
da hast du doch gar keinen
Einfluß drauf... Widerruf
erfolgt ohne Angabe von
Gründen, nicht nur bei
defekten Sachen, selbst wenn
mir lediglich nur die Farbe
nicht gefällt, bist du als
Händlerverpflichtet diesen
Widerruf zu akzeptieren...
Da sind schon viele Ebay-
Shops pleite
gegangen...bevor sie
überhaupt ihr erstes geld
gesehen haben...
Aber das sind nur tipps...
beeinflussen, ob es zu einem
Widerruf kommt oder nicht...
da hast du doch gar keinen
Einfluß drauf... Widerruf
erfolgt ohne Angabe von
Gründen, nicht nur bei
defekten Sachen, selbst wenn
mir lediglich nur die Farbe
nicht gefällt, bist du als
Händlerverpflichtet diesen
Widerruf zu akzeptieren...
Da sind schon viele Ebay-
Shops pleite
gegangen...bevor sie
überhaupt ihr erstes geld
gesehen haben...
Aber das sind nur tipps...